Ein häufiger Grund für scheinbar unvollständige Zinszahlungen ist der gesetzliche Steuerabzug. Viele Investor:innen übersehen, dass die Emittentin verpflichtet ist, Kapitalertragsteuern automatisch einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Das bedeutet: Sie erhalten den Nettobetrag Ihrer Zinsen, nachdem die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben bereits abgezogen wurden.
Achtung: Das gilt nicht für Zinszahlungen aus Nachrangdarlehen (wenn Sie über CONDA.at oder CONDA.de investiert haben).
Ihre Zinsen und Tilgungen werden direkt auf Ihr Bankkonto ausbezahlt.
Hinweis: Zinsen sind steuerpflichtige Einkünfte, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von der Emittentin abgeführt werden.