Bei Investitionen einer juristischen Person unterscheidet sich im Vergleich zu einer Privatperson vor allem die KYC-Prüfung.
Welche zusätzlichen Unterlagen sind erforderlich?
Bei juristischen Personen ist eine erweiterte KYC-Prüfung erforderlich. Dafür müssen zusätzliche Unterlagen und Informationen eingereicht werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Firmenbuch- bzw. Handelsregisterauszug
- Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümer:innen
Welche Fristen gelten für juristische Personen?
Auch für juristische Personen gilt die Bedenkzeit von 4 Kalendertagen. Welche Fristen für ein konkretes Investment gelten, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Angebots- und Vertragsunterlagen.