Ja. Investor:innen können grundsätzlich mehrfach in dieselbe Emission investieren, solange das verfügbare Emissionsvolumen noch nicht ausgeschöpft ist und die jeweils erforderlichen Anlegerschutzvorgaben erfüllt werden.
Jedes weitere Investment wird dabei als zusätzlicher Investmentvorgang über die Plattform durchgeführt.
Gelten für weitere Investments zusätzliche Anforderungen?
Bei nicht qualifizierten Investor:innen können nach der ECSP-Verordnung abhängig von der Höhe des Investments zusätzliche Warnhinweise, Bestätigungen oder Angaben erforderlich sein.
Dies betrifft insbesondere Investments, die den höheren Betrag aus 1.000 Euro oder 5 % des Nettovermögens der investierenden Person überschreiten.
Die erforderlichen Anlegerschutzschritte werden im Investmentprozess automatisch über die Plattform abgefragt. Investor:innen werden durch die jeweils notwendigen Schritte geführt.