Können wir die Emission pausieren?

Können wir die Emission pausieren?

Ein formaler Pausenstatus ist vertraglich nicht vorgesehen. Eine vorübergehende Unterbrechung beendet daher weder den Vertrag noch automatisch die laufenden vertraglichen Verpflichtungen.

Wird das Projekt lediglich unterbrochen, läuft die monatliche Projektmanagement-Fee grundsätzlich weiter. Sie endet erst mit dem vertraglich definierten Abschluss der Finanzierung, also mit der Auszahlung der angenommenen Finanzierungssumme.

Welche Alternativen gibt es zu einer Unterbrechung?

Alternativ kann ein Projektabbruch in Betracht kommen. Dabei gelten die vertraglichen Regelungen zum Reugeld sowie gegebenenfalls zu weiteren bereits angefallenen Entgelten.
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In der Praxis bedeutet das: Entweder läuft die Projektmanagement-Fee während der Unterbrechung weiter oder das Projekt wird abgebrochen und die vertraglichen Regelungen zum Reugeld kommen zur Anwendung. Ein kostenfreier Pausenstatus ist nicht vorgesehen.

Was passiert bei einer späteren Wiederaufnahme?

Bei einer späteren Wiederaufnahme des Projekts ist in der Regel eine Aktualisierung der Due-Diligence-Unterlagen erforderlich. Hintergrund ist, dass verschiedene Dokumente bestimmten Aktualitätsanforderungen unterliegen.

Davon können beispielsweise folgende Unterlagen betroffen sein:
  1. Strafregisterbescheinigungen
  2. betriebswirtschaftliche Auswertungen
  3. Firmenbuchauszüge bzw. vergleichbare Registerauszüge
Info
Besprechen Sie eine geplante Unterbrechung daher möglichst frühzeitig mit Ihrer:m Finanzierungsmanager:in, damit die Auswirkungen auf Zeitplan, Unterlagen und Kosten vorab geklärt werden können.