Grundsätzlich ja. Auch Gesellschafter:innen, Geschäftsführer:innen und andere nahestehende Personen können im Rahmen einer Emission investieren.
Für diese Investments gelten grundsätzlich dieselben regulatorischen Anforderungen und Investmentprozesse wie für andere Investor:innen. Insbesondere muss der gezeichnete Betrag tatsächlich eingezahlt werden.
Fällt für Investments nahestehender Personen eine Vermittlungsprovision an?
Ja. Sofern im individuellen Angebot bzw. in der Vereinbarung mit CONDA Capital nichts anderes festgelegt wurde, fällt die vereinbarte Vermittlungsprovision auch für Zeichnungen nahestehender Gesellschaften und Privatpersonen an.
Investments nahestehender Personen werden hinsichtlich Zeichnung, Einzahlung und Vermittlungsprovision grundsätzlich wie andere Investments über die Plattform behandelt.
Was ist bei Forderungen von Gesellschafter:innen zu beachten?
Zusätzlich sind die für die jeweilige Emission geltenden Vorgaben zur Rangstellung von Forderungen zu beachten. Forderungen von Gesellschafter:innen dürfen dabei nicht entgegen den vereinbarten Emissionsbedingungen gegenüber den Forderungen der Investor:innen bevorzugt werden.
Stimmen Sie Investments nahestehender Personen sowie bestehende oder neue Gesellschafterforderungen frühzeitig mit Ihrer:m Finanzierungsmanager:in ab, damit die konkrete Struktur und die Emissionsbedingungen berücksichtigt werden können.