Nein. Eine direkte Bearbeitung der Kampagnenseite durch die Emittentin ist aus regulatorischen Gründen nicht möglich.
Änderungswünsche müssen über Ihre:n Finanzierungsmanager:in eingereicht werden. Vor der Veröffentlichung werden die Änderungen durch die zuständigen Risk- und Compliance-Funktionen geprüft.
Was passiert bei dringenden Korrekturen?
Dringende Anpassungen, insbesondere die Korrektur von faktischen Fehlern, werden priorisiert bearbeitet. Informieren Sie Ihre:n Finanzierungsmanager:in in solchen Fällen möglichst umgehend.
Der geregelte Änderungsprozess stellt sicher, dass veröffentlichte Inhalte vor einer Anpassung geprüft werden. Dadurch werden sowohl Emittent:innen als auch Investor:innen vor ungeprüften Inhaltsänderungen geschützt.