Die Bedingungen und Zeitpunkte für Zins-, Gewinnbeteiligungs- und Tilgungszahlungen hängen vom jeweiligen Finanzinstrument, dem konkreten Projekt und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
Bei klassischen Anleihen erfolgen Zinszahlungen beispielsweise zu den vertraglich festgelegten Terminen, etwa jährlich oder halbjährlich. Bei anderen Finanzinstrumenten können abweichende Regelungen gelten. Die für Ihr Investment geltenden Bedingungen finden Sie in den jeweiligen Vertrags- und Projektunterlagen.
Besonderheiten bei Nachrangdarlehen
Bei Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gelten besondere Voraussetzungen für die Auszahlung von Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens.
Auch wenn laut Vertrag ein Zins- oder Tilgungstermin erreicht wurde, bedeutet dies nicht in jedem Fall, dass zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eine Auszahlung erfolgen darf.
Eine Zahlung kann insbesondere dann vorübergehend ausgesetzt werden, wenn die wirtschaftliche oder finanzielle Situation der Emittentin eine Auszahlung nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben nicht zulässt.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- die Emittentin ein negatives Eigenkapital aufweist
- die vorhandene Liquidität für eine Auszahlung nicht ausreicht
- ein Insolvenzgrund besteht
- eine Auszahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen oder aufrechterhalten würde
In diesen Fällen werden zum betreffenden Zins- bzw. Tilgungstermin vorerst keine Zahlungen geleistet.
Was bedeutet das für mein Investment?
Das Darlehen bleibt grundsätzlich weiterhin bestehen. Auch ausstehende Zins- oder Tilgungszahlungen entfallen durch das bloße Aussetzen einer Zahlung nicht automatisch.
Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen können die entsprechenden Ansprüche jedoch aufgrund der vereinbarten Nachrangregelungen solange nicht durchgesetzt bzw. erfüllt werden, wie die dafür erforderlichen wirtschaftlichen und vertraglichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Sind die Voraussetzungen für eine Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt wieder erfüllt, können die ausstehenden Zahlungen entsprechend den jeweiligen Vertragsbedingungen nachgeholt werden.
Ein negatives Eigenkapital bedeutet für sich allein nicht automatisch, dass sich ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren befindet. Es kann jedoch dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen aufgrund der Bedingungen des Nachrangdarlehens derzeit nicht zulässig sind.
Wie bleibe ich über den aktuellen Stand informiert?
Über wesentliche Entwicklungen zu Ihrem Investment werden Sie in der Regel per E-Mail informiert.
Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin können Sie den jeweiligen Reportingdokumenten entnehmen. Diese finden Sie in Ihrem persönlichen CONDA Capital Market Konto bei Ihrem Investment.
Wir empfehlen Ihnen daher, sowohl Ihre E-Mails als auch die verfügbaren Reportingdokumente regelmäßig zu prüfen.
Die konkreten Voraussetzungen für Zins- und Tilgungszahlungen ergeben sich immer aus den für Ihr Investment geltenden Vertrags- und Emissionsbedingungen. Je nach Finanzinstrument und Emittentin können unterschiedliche Regelungen gelten.
Empfehlung: Lesen Sie die Projektdetails immer sorgfältig vor Ihrer Investition, um zu verstehen, wann und unter welchen Voraussetzungen Auszahlungen erfolgen. Wenn Sie unsicher sind, ziehen Sie bitte finanzielle oder rechtliche Beratung hinzu.