Wann kommt ein Vertrag mit den Investor:innen zustande?

Wann kommt ein Vertrag mit den Investor:innen zustande?

Der Vertrag zwischen der Emittentin und den Investor:innen kommt mit der offiziellen Annahme der Investor:innen und deren Gelder zustande.

Die Annahme erfolgt, sobald:
  1. die geltende Bedenkzeit abgelaufen ist und
  2. der entsprechende Zahlungseingang erfolgt ist.
Info
Erst mit der offiziellen Annahme wird der Vertrag zwischen der Emittentin und den jeweiligen Investor:innen geschlossen.