Der Vertrag zwischen der Emittentin und den Investor:innen kommt mit der offiziellen Annahme der Investor:innen und deren Gelder zustande.
Die Annahme erfolgt, sobald:
- die geltende Bedenkzeit abgelaufen ist und
- der entsprechende Zahlungseingang erfolgt ist.
Erst mit der offiziellen Annahme wird der Vertrag zwischen der Emittentin und den jeweiligen Investor:innen geschlossen.