ECSP steht für European Crowdfunding Service Provider, auf Deutsch Europäischer Schwarmfinanzierungsdienstleister. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2020/1503, die EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen für Plattformen schafft, die Schwarmfinanzierungsdienstleistungen für Unternehmen anbieten.
Was bedeutet das für Investor:innen?
Aus der ECSP-Regulierung ergeben sich insbesondere folgende Anforderungen und Schutzmechanismen:
- Identitätsprüfung und gesetzlich erforderliche Prüfungen im Rahmen der Geldwäscheprävention
- Bereitstellung eines Anlagebasisinformationsblatts (KIIS) für das jeweilige Angebot
- zusätzliche Abfragen und Schutzmaßnahmen für nicht erfahrene Investor:innen
- transparente Informationen über die mit dem Investment verbundenen Risiken
- eine vorvertragliche Bedenkzeit für nicht erfahrene Investor:innen
Welche Volumengrenze gilt?
Im Rahmen der ECSP-Verordnung können Schwarmfinanzierungsangebote eines Projektträgers bis zu einem Gesamtvolumen von 5 Millionen Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten umfassen.
Die regulatorische Aufbereitung im Angebot von CONDA Capital Market bezieht sich auf Deutschland und Österreich. Weitere EU-Länder sind auf Anfrage möglich. Dabei können zusätzliche regulatorische Anforderungen und behördliche Gebühren anfallen.