Was ist der Unterschied zwischen der Zinsoption „in bar“ und „als Gutschein“?

Was ist der Unterschied zwischen der Zinsoption „in bar“ und „als Gutschein“?

Investor:innen können bei vielen Kampagnen zwischen zwei Zinsoptionen wählen:
  1. Barzahlung: Der Zinsbetrag wird per SEPA-Überweisung auf das Konto der Investor:innen ausgezahlt.
  2. Gutschein: Der Zinsanspruch wird als Sachzins in Form eines Gutscheins der Emittentin gewährt.

Wie funktioniert die Gutschein-Option?

Bei der Gutschein-Option erhalten Investor:innen einen Gutschein im Wert ihres Zinsanspruchs, der bei Ihnen als Emittentin eingelöst werden kann.

Die Gutschein-Option verbessert Ihre Liquidität und stärkt gleichzeitig die Kundenbindung.
Info
Barzahlung: Auszahlung des Zinsbetrags per SEPA-Überweisung.
Gutschein: Sachzins in Form eines Gutscheins im Wert des Zinsanspruchs.