Bei Emissionen setzt sich der Investmentbetrag häufig aus zwei Komponenten zusammen:
- Nominalbetrag: Der Nennwert des Instruments. Dieser geht in das Grundkapital ein.
- Agio: Das Aufgeld, das zusätzlich zum Nominalbetrag geleistet wird. Dieses geht in die Kapitalrücklagen ein.
Wie werden Nominalbetrag und Agio bei einer Rückzahlung behandelt?
Bei einer Rückzahlung im Falle einer Kapitalherabsetzung oder Liquidation werden Nominalbetrag und Agio nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen behandelt.
Als Emittentin sollten Sie den Unterschied zwischen Nominalbetrag und Agio in Ihrer Investor:innen-Kommunikation klar darstellen.