Was ist eine registerführende Stelle für elektronische Wertpapiere?
Die registerführende Stelle führt ein Register über die tokenisierten Wertpapiere (Kryptowertpapiere) und hat die Aufgabe, diese vertraulich zu behandeln, die Integrität sicherzustellen sowie für die Verfügbarkeit und Authentizität der Daten zu sorgen.
In Deutschland ist eine registerführende Stelle gesetzlich vorgeschrieben, wenn Kryptowertpapiere ausgegeben werden. Die Emittentin wählt in der Regel die registerführende Stelle. Wir arbeiten hauptsächlich mit der Smart Registry GmbH zusammen. Die Smart Registry GmbH gewährt den Investor:innen und jeder Person, zugunsten derer im Kryptowertpapierregister ein Recht an einem Kryptowertpapier oder eine Verfügungsbeschränkung eingetragen ist, im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen Einsicht in das Kryptowertpapierregister.
Die registerführende Stelle verfügt über eine vorläufige Erlaubnis für die Kryptowertpapierregisterführung gemäß § 65 Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG) und bietet die Führung eines Kryptowertpapierregisters an, in das Kryptowertpapiere im Sinne von § 4 Abs. 3 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) eingetragen werden können. Detaillierte Informationen finden Sie in den AGB der Smart Registry GmbH.