Nach Ablauf der 4-tägigen Bedenkzeit gemäß ECSP-Verordnung ist ein Investment grundsätzlich verbindlich.
Eine Stornierung ist danach nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.
In welchen Ausnahmefällen ist eine Stornierung möglich?
- Nachgewiesener Irrtum: beispielsweise eine doppelte Zeichnung aufgrund eines technischen Fehlers.
- Nachgewiesene Geschäftsunfähigkeit: Die investierende Person war zum Zeitpunkt der Zeichnung nachweislich geschäftsunfähig.
- Wesentliche nachträgliche Änderung der Emissionsbedingungen: Die Emissionsbedingungen wurden nachträglich wesentlich geändert, ohne dass die investierende Person vorab darüber informiert wurde.
Wie wird eine Stornierung beantragt?
Alle Stornierungsanträge müssen schriftlich bei CONDA Capital eingereicht werden. Der jeweilige Ausnahmegrund ist dabei entsprechend darzulegen bzw. nachzuweisen.
Die Stornierung erfolgt erst nach Prüfung und Genehmigung durch CONDA Capital.
Nach Ablauf der 4-tägigen Bedenkzeit besteht grundsätzlich keine reguläre Stornierungsmöglichkeit. Eine Stornierung ist nur in den genannten begründeten Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch CONDA Capital möglich.