Für die vollständige Due-Diligence-Prüfung werden die erforderlichen Finanzunterlagen benötigt. Sind notwendige Jahresabschlüsse noch nicht fertiggestellt, kann dies den Beginn bzw. den Abschluss der Prüfung und damit den weiteren Emissionsprozess verzögern.
Wir empfehlen daher, bereits vor der Vertragsunterzeichnung zu prüfen, welche Jahresabschlüsse vorliegen und wann noch ausstehende Abschlüsse fertiggestellt werden können. Beziehen Sie Ihre Steuerberatung gegebenenfalls frühzeitig in die Planung ein.
Kann eine vorläufige BWA verwendet werden?
In Einzelfällen kann geprüft werden, ob eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorübergehend als Zwischenlösung verwendet werden kann. Ob dies möglich ist, hängt von der konkreten Situation und den für die Prüfung erforderlichen Unterlagen ab.
Wenn Jahresabschlüsse noch ausständig sind, informieren Sie Ihre:n Finanzierungsmanager:in möglichst frühzeitig. So kann geklärt werden, welche Prüfungsschritte bereits durchgeführt werden können und welche Unterlagen zwingend nachgereicht werden müssen.