Maßgeblich sind ausschließlich die im Plattformbetriebsvertrag vereinbarten Reaktions- und Behebungszeiten. Antworten in Echtzeit oder innerhalb weniger Stunden sind darüber hinaus nicht zugesagt.
Wie melden wir Störungen oder dringende Anliegen?
Nutzen Sie für Störungen und dringende Anliegen bitte den vereinbarten Supportkanal statt einzelner Telefonate. Dadurch sind sowohl der Eingang Ihrer Meldung als auch die maßgebliche Frist dokumentiert.
Für die Reaktions- und Behebungszeiten gelten die Regelungen des Plattformbetriebsvertrags.
Was tun, wenn die vertraglichen Zeiten nicht ausreichen?
Sollten die vertraglich vereinbarten Zeiten für Ihren Anwendungsfall nicht ausreichen, sprechen Sie eine entsprechende Anpassung als Vertragsthema an und nicht im Tagesgeschäft.