Wer muss das Anlagebasisinformationsblatt unterschreiben?

Wer muss das Anlagebasisinformationsblatt unterschreiben?

Das Anlagebasisinformationsblatt (KIIS) ist von den vertretungsbefugten Organen der Emittentin zu unterzeichnen.

Wie viele Unterschriften erforderlich sind, richtet sich nach der im Firmenbuch bzw. Handelsregister eingetragenen Vertretungsbefugnis:
  1. Einzelvertretungsbefugnis: Eine Unterschrift der entsprechend vertretungsbefugten Person ist ausreichend.
  2. Kollektiv- bzw. Gesamtvertretungsbefugnis: Die entsprechend erforderlichen gemeinsamen Unterschriften müssen geleistet werden.
Info
Ihre:n Finanzierungsmanager:in prüft die Vertretungsbefugnis anhand des aktuellen Firmenbuch- bzw. Handelsregisterauszugs und teilt Ihnen mit, welche Personen das KIIS unterzeichnen müssen.