Das Anlagebasisinformationsblatt (KIIS) ist von den vertretungsbefugten Organen der Emittentin zu unterzeichnen.
Wie viele Unterschriften erforderlich sind, richtet sich nach der im Firmenbuch bzw. Handelsregister eingetragenen Vertretungsbefugnis:
- Einzelvertretungsbefugnis: Eine Unterschrift der entsprechend vertretungsbefugten Person ist ausreichend.
- Kollektiv- bzw. Gesamtvertretungsbefugnis: Die entsprechend erforderlichen gemeinsamen Unterschriften müssen geleistet werden.
Ihre:n Finanzierungsmanager:in prüft die Vertretungsbefugnis anhand des aktuellen Firmenbuch- bzw. Handelsregisterauszugs und teilt Ihnen mit, welche Personen das KIIS unterzeichnen müssen.