Verstirbt eine Investorin oder ein Investor, können bestehende Investments auf die erbberechtigte Person übertragen werden. Damit die Übertragung durchgeführt werden kann, sind einige Schritte erforderlich.
1. Registrierung und Verifizierung der erbberechtigten Person
Die erbberechtigte Person registriert sich zunächst auf CONDA Capital Market.
Nach der Registrierung muss die Identität erfolgreich verifiziert werden.
Die Übertragung eines Investments kann erst erfolgen, nachdem die Registrierung und Verifizierung erfolgreich abgeschlossen wurden.
2. Nachweise übermitteln
Nach erfolgreicher Registrierung und Verifizierung kontaktiert die erbberechtigte Person unser
Investor Relations Team (siehe Artikel:
Kontakt aufnehmen).
Folgende Nachweise sind erforderlich:
Österreich
- Einantwortungsbeschluss oder Einantwortungsurkunde als Nachweis der Erbberechtigung
Deutschland
- Erbschein oder ein anderer geeigneter Nachweis der Erbberechtigung
Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
3. Übertragung des Investments
Nach Prüfung und Freigabe aller erforderlichen Unterlagen überträgt CONDA Capital das Investment vom Konto der verstorbenen Investorin bzw. des verstorbenen Investors auf das Konto der erbberechtigten Person.
Die Übertragung erfolgt erst, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind und alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen.
4. Bestätigung der erfolgreichen Übertragung
Sobald die Übertragung abgeschlossen wurde, erhält die erbberechtigte Person eine Bestätigung per E-Mail.
Ab diesem Zeitpunkt wird das Investment im persönlichen CONDA-Capital-Account der erbberechtigten Person angezeigt und kann dort verwaltet werden.
Tipp: Eine vollständige und frühzeitige Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen hilft dabei, die Bearbeitungszeit möglichst kurz zu halten.