Wie werden Nachrangdarlehen in Österreich steuerlich behandelt?
Bei einem klassischen Nachrangdarlehen in Österreich erfolgt grundsätzlich kein automatischer Steuerabzug durch die Plattform oder das Unternehmen.
Das bedeutet:
- Die ausbezahlten Zinsen oder Erträge sind einkommensteuerpflichtig
- Anleger:innen müssen die Erträge selbst in ihrer Steuererklärung angeben
- Es erfolgt kein automatischer Steuerabzug
Typischerweise werden solche Einkünfte im Rahmen der persönlichen Veranlagung versteuert.
Tipp: Bei Fragen zur individuellen steuerlichen Behandlung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Was gilt bei (Wandel-)Anleihen, Aktien oder Genussscheinen unter ECSP?
Bei Investments wie:
- Wandelanleihen
- Anleihen
- Aktien
- Genussscheinen
die über eine ECSP-konforme Plattform angeboten werden, gelten andere steuerliche Regeln.
Österreich (AT)
In Österreich erfolgt bei solchen Kapitalanlagen grundsätzlich:
- ein automatischer Steuerabzug
- durch die Kapitalertragsteuer (KESt)
Die Steuer wird direkt einbehalten und abgeführt.
Deutschland (DE)
In Deutschland erfolgt ebenfalls automatisch ein Steuerabzug:
- über die sogenannte Abgeltungssteuer
- typischerweise direkt durch die depotführende Stelle oder Plattform
Auch hier müssen Anleger:innen die Erträge nicht mehr gesondert versteuern, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Tipp: Bei Fragen zur individuellen steuerlichen Behandlung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.Warum gibt es Unterschiede zwischen Nachrangdarlehen und Wertpapieren?
Der steuerliche Unterschied liegt in der rechtlichen Ausgestaltung des Investments.
Nachrangdarlehen
werden steuerlich häufig als:
- privates Darlehen
- schuldrechtliche Forderung
behandelt.
Deshalb erfolgt oft kein automatischer Quellensteuerabzug.
Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen
unterliegen hingegen typischerweise:
- Kapitalmarktregeln
- depotgestützter Verwahrung
- standardisierten Steuerprozessen
Dadurch wird die Steuer automatisch einbehalten.
Tipp: Bei Fragen zur individuellen steuerlichen Behandlung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Wie werden Gutscheine steuerlich behandelt?
Gutscheine gelten steuerlich grundsätzlich wie Bargeld bzw. geldwerte Vorteile.
Das bedeutet:
- Gutscheine sind steuerpflichtig
- sie werden so behandelt, als wäre direkt Geld ausbezahlt worden
- die konkrete Art der Besteuerung hängt vom jeweiligen Anwendungsfall ab
Müssen Anleger:innen ihre Erträge selbst melden?
| Investmenttyp | Automatischer Steuerabzug | Selbstveranlagung notwendig |
| Nachrangdarlehen (AT) | Nein | Ja |
| Aktien / Anleihen / Genussscheine (AT) | Ja – KESt | Meist nein |
| Aktien / Anleihen / Genussscheine (DE) | Ja – Abgeltungssteuer | Meist nein |
| Gutscheine | Abhängig vom Finanzinstrument
| Möglich |
Hinweis
Die dargestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen weder Steuer- noch Rechtsberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt stets vom individuellen Sachverhalt sowie den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften ab und kann sich künftig ändern. Für eine verbindliche Beurteilung wird empfohlen, eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine rechtsberatende Fachperson zu konsultieren. CONDA ist nicht berechtigt, Steuer- oder Rechtsberatung anzubieten und übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
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