Was sind die steuerlichen Auswirkungen meiner Investitionen mit Wohnsitz in Österreich?

Was sind die steuerlichen Auswirkungen meiner Investitionen mit Wohnsitz in Österreich?

(Stand: 25.09.2024)


Steuerliche Auswirkungen für Investitionen mittels (Nachrang)Anleihe

Österreichisches Projekt
Die Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer i.H.v 27,5% und werden von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Sollte es zu keinem Steuereinbehalt durch die Emittentin kommen, sind die Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen in der Steuererklärung zu erfassen.

Deutsches Projekt
In Deutschland unterliegen die laufenden Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen der deutschen Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag mit einem effektiven Gesamtsatz von 26,375%). Die Steuer wird von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die laufenden Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen, sowie die abgeführte Quellensteuer sind in Österreich im Rahmen der Einkommensteuererklärung, unter dem Punkt Kapitalvermögen, anzugeben. Investoren aus Österreich steht ein Erstattungsrecht zu, falls der einbehaltene Quellensteuersatz den Prozentsatz im DBA übersteigt.

Übertragung einer (Nachrang)anleihe
Der Gewinn im Rahmen der Übertragung unterliegt der österreichischen Kapitalertragssteuer i.H.v 27,5%. Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen können nur mit Überschüssen (Gewinnen) aus privatem Kapitalvermögen im selben Kalenderjahr verrechnet werden.


Steuerlichen Auswirkungen für Investitionen mittels Aktien


Österreichisches Projekt
Dividendenzahlungen unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer i.H.v 27,5% und werden von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Sollte es zu keinem Steuereinbehalt durch die Emittentin kommen, sind die Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen in der Steuererklärung zu erfassen.

Deutsches Projekt
In Deutschland unterliegen die Dividendenzahlungen der deutschen Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag mit einem effektiven Gesamtsatz von 26,375%). Die Steuer wird von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die laufenden Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen, sowie die abgeführte Quellensteuer sind in Österreich im Rahmen der Einkommensteuererklärung, unter dem Punkt Kapitalvermögen, anzugeben. Investoren aus Österreich steht ein Erstattungsrecht zu, falls der einbehaltene Quellensteuersatz den Prozentsatz im DBA übersteigt.

Übertragung einer Aktie
Der Gewinn im Rahmen der Übertragung unterliegt der österreichischen Kapitalertragssteuer i.H.v 27,5%. Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen können nur mit Überschüssen (Gewinnen) aus privatem Kapitalvermögen im selben Kalenderjahr verrechnet werden.


Steuerlichen Auswirkungen von Investitionen mittels Genussscheinen


Österreichisches Projekt
Erträge aus Genussscheinen unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer i.H.v 27,5% und werden von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Sollte es zu keinem Steuereinbehalt durch die Emittentin kommen, sind die Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen in der Steuererklärung zu erfassen.

Deutsches Projekt
In Deutschland unterliegen Erträge aus Genussscheinen der deutschen Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag mit einem effektiven Gesamtsatz von 26,375%). Die Steuer wird von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die laufenden Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen, sowie die abgeführte Quellensteuer sind in Österreich im Rahmen der Einkommensteuererklärung, unter dem Punkt Kapitalvermögen, anzugeben. Investoren aus Österreich steht ein Erstattungsrecht zu, falls der einbehaltene Quellensteuersatz den Prozentsatz im DBA übersteigt.

Übertragung eines Genussscheins
Der Gewinn im Rahmen der Übertragung unterliegt der österreichischen Kapitalertragssteuer i.H.v 27,5%. Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen können nur mit Überschüssen (Gewinnen) aus privatem Kapitalvermögen im selben Kalenderjahr verrechnet werden.

 

Hinweis: Bitte informieren Sie sich über Ihre steuerlichen Pflichten. Dieser Hinweis stellt keine steuerliche Beratung dar. Für die Richtigkeit übernimmt CONDA trotz gewissenhafter Recherche und Inanspruchnahme eines steuerlichen Beraters keine Haftung.

CONDA informiert die Emittentin über die Verpflichtung Kapitalertragsteuer einzubehalten, anzumelden und abzuführen. CONDA ist nicht zum Abzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet.