Was sind die steuerlichen Auswirkungen meiner Investitionen mit Wohnsitz in Deutschland?

Was sind die steuerlichen Auswirkungen meiner Investitionen mit Wohnsitz in Deutschland?

(Stand: 25.09.2024)


Steuerliche Auswirkungen für Investitonen mittels (Nachrang)anleihe

 

Deutsche Emittentin der (Nachrang)Anleihe
Die laufenden Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen unterliegen der deutschen Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% bezogen auf Kapitalertragsteuer sowie Kirchensteuer, abhängig von Religionszugehörigkeit und Wohnsitz), und werden im vorliegenden Set-Up von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Sollte es zu keinem Steuereinbehalt durch die Emittentin kommen, sind die Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen in der Steuererklärung zu erfassen.

Österreichische Emittentin der (Nachrang)Anleihe
Auf laufende Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen ist erstmal die Quellensteuer in Österreich zu entrichten. Diese beträgt zurzeit 27,5%.  Da zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, können sich Anleger bis zu 15% der in Österreich gezahlten Quellensteuer auf die Steuerpflicht in Deutschland anrechnen lassen. Den Differenzbetrag von 12,5% können Anleger von den österreichischen Finanzbehörden zurückfordern – hierfür muss allerdings ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden. 

Übertragung einer (Nachrang)Anleihe
Der Gewinn im Rahmen der Übertragung oder dem Verkauf (Nachrang)Anleihe unterliegt der deutschen Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag sowie ggfs. der Kirchensteuer und ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben.


Steuerlichen Auswirkungen meiner Investition mittels Aktien

Deutsche Emittentin Aktie
Dividendenzahlungen unterliegen der deutschen Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% bezogen auf Kapitalertragsteuer sowie Kirchensteuer, abhängig von Religionszugehörigkeit und Wohnsitz), und werden von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Sollte es zu keinem Steuereinbehalt durch die Emittentin kommen, sind die Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen in der Steuererklärung zu erfassen.

Österreichische Emittentin Aktie
Auf Dividendenzahlungen ist erstmal die Quellensteuer in Österreich zu entrichten. Diese beträgt zurzeit 27,5%.  Da zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, können sich Anleger bis zu 15% der in Österreich gezahlten Quellensteuer auf die Steuerpflicht in Deutschland anrechnen lassen. Den Differenzbetrag von 12,5% können Anleger von den österreichischen Finanzbehörden zurückfordern – hierfür muss allerdings ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden. 

Übertragung einer Aktie
Der Gewinn im Rahmen der Übertragung oder dem Verkauf einer Aktie unterliegt der deutschen Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag sowie ggfs. der Kirchensteuer und ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben.


Steuerlichen Auswirkungen meiner Investition mittels Genussscheinen

Deutsche Emittentin Genussschein
Erträge aus Genussscheinen unterliegen der deutschen Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% bezogen auf Kapitalertragsteuer sowie Kirchensteuer, abhängig von Religionszugehörigkeit und Wohnsitz), und werden von der Emittentin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Sollte es zu keinem Steuereinbehalt durch die Emittentin kommen, sind die Zinsen sowie etwaige Bonuszahlungen und Wertsteigerungszinsen in der Steuererklärung zu erfassen.

Österreichische Emittentin Genussschein
Auf Erträge aus Genussscheinen ist erstmal die Quellensteuer in Österreich zu entrichten. Diese beträgt zurzeit 27,5%.  Da zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, können sich Anleger bis zu 15% der in Österreich gezahlten Quellensteuer auf die Steuerpflicht in Deutschland anrechnen lassen. Den Differenzbetrag von 12,5% können Anleger von den österreichischen Finanzbehörden zurückfordern – hierfür muss allerdings ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden. 

Übertragung eines Genussscheins
Der Gewinn im Rahmen der Übertragung eines Genussscheins unterliegt der deutschen Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag sowie ggfs. der Kirchensteuer und ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben.


Hinweis: Bitte informieren Sie sich über Ihre steuerlichen Pflichten. Dieser Hinweis stellt keine steuerliche Beratung dar. Für die Richtigkeit übernimmt CONDA trotz gewissenhafter Recherche und Inanspruchnahme eines steuerlichen Beraters keine Haftung.

CONDA informiert die Emittentin über die Verpflichtung Kapitalertragsteuer einzubehalten, anzumelden und abzuführen. CONDA ist nicht zum Abzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet.