Für Investor:innen hat es keine Auswirkung, dass die kontoführende Bank in Deutschland ansässig ist, da Überweisungen nach der SEPA-Verordnung im EU/EWR-Raum als EU-interne Zahlungen behandelt werden und somit unter die EU-Preisverordnung fallen. Das bedeutet, dass die SEPA-Überweisung wie eine inländische Zahlung behandelt wird und keine zusätzlichen Kosten anfallen.